Warum müsst Ihr einen Gema Lizenzantrag für Eure CD-Produktion ausfüllen?

Der Gema Lizenzantrag muss vor jeder CD Produktion von Euch ausgefüllt werden, da die Gema anhand dieses Lizenzantrages prüft ob sich auf Eurer CD GEMA geschütztes Songmaterial befindet oder nicht. Sollte Eure CD-Produktion Coversongs oder Gemapflichtiges Material enthalten, wird eine Lizenzgebühr für die entsprechenden Songs fällig. Die Tarife und Infos darüber findet Ihr unter:
https://online.gema.de/tontraeger/fo/start.faces

Den fertig ausgefüllten Lizenzantrag müsst Ihr dann direkt per Mail, Fax oder Post an die im Lizenzantrag angegebene Adresse der GEMA (letzte Seite im Lizenzantrag) senden.
Oder Ihr könnt seit einiger Zeit diesen Antrag auch online auf der Seite der Gema ausfüllen:
https://online.gema.de/tontraeger/fo/start.faces

Nach Überprüfung erhaltet Ihr von der GEMA dann die sogenannte Auslieferungsgenehmigung und eine Rechnung über eventuell anfallende Lizenzgebühren.

WENN IHR GEMA MITGLIED SEID:

Falls Ihr GEMA-Mitglied seid, werden nach dem Formular (Lizenzantrag) die GEMA-Gebühren die Ihr für Eure CD`s direkt bei der GEMA zahlen müsst berechnet. Ebenso werden nach diesem Antrag auch Eure späteren Ausschüttungen berechnet.

WENN IHR KEIN GEMA MITGLIED SEID:

Solltet Ihr kein GEMA-Mitglied sein und auch keins werden wollen und Eure CD Produktion kein Gemapflichtiges Material enhält, erhaltet Ihr von der GEMA über den Lizenzantrag eine sogenannte Nullrechnung. D.h. Ihr müsst keine GEMA für die CD-Produktion bezahlen bekommt allerdings auch später keine Vergütung von der Gema dafür-logisch

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